Menu
Menü
X

Coronakrise

+++ Krisenstab aktuell +++ Infos zur Coronaverordnung Hessen ab 29. Mai

Gottesdienst mit Hygiene-Regeln

Präsenz-Gottesdienste mit Berücksichtigung der Hygiene-Regeln

Seit 29. Mai gilt in Hessen eine neue Coronaverordnung. Im wesentlichen bleiben die Regelungen für Kirchen bestehen. Der EKHN-Krisenstab gibt neue Grundsätze heraus, sobald die ab Ende Mai geltende Verordnung für Rheinland-Pfalz vorliegt.

 

Stand 28. Mai 2021

 

IN HESSEN GILT AB SAMSTAG, 29. MAI, EINE NEUE CORONAVERORDNUNG 

Die bestehenden Regelungen wurden weitgehend fortschrieben. Geändert haben sich zwei Punkte, die für die Kirchengemeinden wichtig sind.

• Bei einer Inzidenz unter 100 ist Gemeindegesang bei Gottesdiensten im Freien möglich.

• Ebenso sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit unabhängig vom Angebotsort mit bis zu 20 Personen möglich.

Der Krisenstab gibt neue Grundsätze heraus, sobald die ab Ende Mai geltende Verordnung für Rheinland-Pfalz vorliegt. 

Zur Informationsseite des Krisenstabs

 

 


top