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Gottesdienste: Infos des Krisenstabs

++ Aktuell ++ Krisenstab informiert über Maskenpflicht und Anmeldungen von Gottesdiensten

Keine Gottesdienste mehr ohne Mundschutz. Coronazeit an der Pauluskirche in Darmstadt

Keine Gottesdienste mehr ohne Mundschutz. Coronazeit an der Pauluskirche in Darmstadt

Bei den Bund-Länder-Gesprächen am 19. Januar wurden auch Entscheidungen getroffen, die für Gottesdienste gelten. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Maskenpflicht. Auch eine Anmeldepflicht für Gottesdienste wurde genannt. Ihre Umsetzung in Hessen und Rheinland-Pfalz war bis zuletzt offen. Der EKHN-Krisenstab wird am Freitag noch ausführlich informieren.

Information aus dem Krisenstab der EKHN über die Regelungen zu Gottesdiensten der Bund-Länder-Konferenz am 19.1.21 und die Umsetzung in Hessen und Rheinland-Pfalz

 

Stand: 22. Januar


Die Bund-Länder-Konferenz hat am Dienstagabend weitergehende Regelungen für die Durchführung von Präsenz-Gottesdiensten vereinbart. Dies betrifft insbesondere eine verschärfte Maskenpflicht und eine Anzeigegepflicht bei Ordnungsbehörden.  

 

Verschärfte Maskenpflicht in Kirchen für Hessen und Rheinland-Pfalz kommt 

In Pressekonferenzen bestätigten die hessische und die rheinland-pfältzische Landesregierung am Mittwochnachmittag die Verschärfung der Maskenpflicht in Gottesdiensten. Es müssen dort nun „medizinische Masken“ (FFP 2-Masken oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz, sogenannte OP-Masken) - wie im Öffentlichen Nahverkehr und Geschäften - getragen werden.

Anmeldepflicht für Gottesdienste in EKHN-Gemeinden unterschiedlich 

Offen war bis zuletzt in Hessen und Rheinland-Pfalz die Ausgestaltung der Bund-Länder-Vereinbarung, nach der „Zusammenkünfte mit mehr als 10 Teilnehmenden beim zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage zuvor anzuzeigen sind, sofern keine generellen Absprachen mit den entsprechenden Behörden getroffen wurden.“

Hessen:
In Hessen liegt seit Donnerstagmorgen die Verordnung vor, nach der es keiner Anzeige von Gottesdiensten für EKHN-Gemeinden bedarf, "
wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde, wie dies etwa bei den gut funktionierenden Absprachen und Selbstverpflichtungen der Religionsgemeinschaften der Fall ist.“ Dies ist der Fall für EKHN-Gemeinden. 

Rheinland-Pfalz: 
Für Rheinland-Pfalz treten die Regelungen erst am Montag, 25. Januar, in Kraft und es lag bis Freitag noch keine abschließende Umgangsweise vor. Es zeichnet sich aber eine einmalige, pauschale Anzeigepflicht bei den Ordnungsbehörden ab - und nicht für jeden einzelnen Gottesdienst. Spätestens bis 24. Januar wird hier eine regelung erwartet. 

Der Krisenstab wird am Freitagnachmittag über den aktuellen Stand über den üblichen Mailverteiler und Online alle Gemeinden informieren.

Wie immer wird der Krisenstab auf der COVID-Informationsseite und per Mail informieren:
https://unsere.ekhn.de/themen/infos-corona-pandemie.html 
Mehr zum Thema Corona: 
www.ekhn.de/corona  


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